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GesRZ 4, August 2021, Seite 198

Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2021

Am wurde im Nationalrat das Bundesgesetz, mit dem das Kartellgesetz 2005 und das Wettbewerbsgesetz geändert werden (Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2021 – KaWeRÄG 2021), beschlossen. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1 und damit der Harmonisierung der Anwendung des europäischen Kartellrechts.

Zunächst enthält das KaWeRÄG 2021 Maßnahmen, die auf eine Stärkung des Kartellrechtsvollzugs abzielen. Insb soll die Rechts- und Vollstreckungshilfe für Geldbußen und Zwangsgelder neu geregelt werden. Darüber hinaus sollen eine Ausweitung der Tatbestände der Geldbußen und Zwangsgelder sowie die Aufnahme von Sonderbestimmungen für Unternehmensvereinigungen erfolgen. Außerdem soll die Unterbrechung bzw Hemmung der Verjährung an die Vorgaben der Richtlinie angepasst sowie der Schutz von Kronzeugen adaptiert werden.

Daneben soll im Rahmen des KaWeRÄG 2021 eine Anpassung an neue Entwicklungen im Wirtschaftsleben erfolgen. Durch neue Möglichkeiten im Bereich der digitalen Plattformökonomie gebe es einen Modernisierungsbedarf der Missbrauchsaufsicht. Entsprechend enthält das KaWeRÄG 2021 eine demonstrative Aufzählung von einschlägigen Marktmachtkriterien. Außerdem soll das Konzept der relati...

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