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GesRZ 5, November 2017, Seite 333

Zu Rechtsgeschäften der Privatstiftung mit einem Mitglied ihres Vorstands

§ 17 PSG

1. § 17 Abs 5 PSG ist analog auf jene Fälle anzuwenden, in denen die Privatstiftung nicht mit einem Vorstandsmitglied persönlich, sondern mit einer Gesellschaft, deren einziger Gesellschafter und Geschäftsführer ein Vorstandsmitglied ist, Rechtsgeschäfte abschließt. Auch solche Geschäfte bedürfen der Genehmigung aller übrigen Mitglieder des Stiftungsvorstands und des Gerichts.

2. Wurde die Privatstiftung beim Abschluss des Vertrages ohnehin durch alle übrigen Vorstandsmitglieder vertreten, ist ein zusätzlicher Genehmigungsakt dieser Vorstandsmitglieder nicht mehr notwendig.

3. Der vor Genehmigung eines Rechtsgeschäfts zwischen der Privatstiftung und einem Vorstandsmitglied gegebene Zustand der schwebenden Unwirksamkeit des Geschäfts kann durch Unterlassung der Antragstellung auf Genehmigung nicht beendet werden.

(OLG Wien 5 R 175/15i; LG Krems 3 Cg 22/14v)

Der Zweck der klagenden Privatstiftung besteht 1.) in der Anlage und Verwaltung des Vermögens der Stiftung sowie 2.) in Zuwendungen aus dem Vermögen der Stiftung oder aus den Erträgnissen des Vermögens der Stiftung an die Begünstigten, und zwar durch Geld- und/oder Sachleistungen. Der Stiftungsvorstand besteht aus drei p...

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