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Materielle Insichgeschäfte im Zivil- und Gesellschaftsrecht
Die Rechtsprechung hielt lange nur das formelle Selbstkontrahieren und die formelle Doppelvertretung für unzulässig. Die neuere Judikatur sieht hingegen auch „materielle“ Insichgeschäfte zunehmend kritisch. Der Beitrag vollzieht diese Entwicklung nach und entwickelt sie für Geschäfte mit (echten) Dritten weiter. Dabei sind die Regeln über Insichgeschäfte mit der Lehre vom Missbrauch der Vertretungsmacht abzustimmen. Der Beitrag kommt zum Ergebnis, dass der Dritte bei evidenten Interessenkonflikten des Vertreters nicht schützenswert ist.
Austrian rules on self-dealing have traditionally been limited to formal conflicts of interest. Recent court decisions, however, put substance over form. This article provides an in-depth analysis of this development and examines whether substantive conflicts of interest can also void contracts with third parties.
Stichwörter: Insichgeschäft; Interessenkonflikt; Unterbevollmächtigung; Treuhand; Gesamtvertretung; Formalvollmacht; Missbrauch der Vertretungsmacht; Verkehrsschutz; Evidenz des Vollmachtsmissbrauchs; Vertrauensschaden; Privatstiftung, Einpersonengesellschaft; Vertrag zugunsten Dritter.
JEL-Classification: K 10, K 12, K 22.
1. Einleitung
Insich...