Kommentar zum Investmentfondsgesetz
1. Aufl. 2013
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S. 7 Vorwort
Seit dem Erscheinen der ersten Auflage des Kommentars sind fünf Jahre vergangen. Bereits damals erschien es angesichts der Produktivität der europäischen und nationalen Normsetzungsinstanzen absehbar, dass eine Überarbeitung des Kommentars in manchen Bereichen beizeiten notwendig würde. Freilich kam es durch das InvFG 2011 – im Gefolge von „OGAW IV“ – zu einer gänzlichen Neufassung des österreichischen Investmentfondsrechts. Im Jahr 2013 hat der österreichische Gesetzgeber schließlich mit dem AIFMG die AIFM-Richtlinie umgesetzt, allerdings ohne die beiden Regelungskomplexe „OGAW“ und „AIF“ in einer Kodifikation systematisch zu verschränken, wie dies in Deutschland mit dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) geschehen ist.
Das InvFG 2011 kann für sich in Anspruch nehmen, eine geschlossenere Regelung des Fondsrechts zu bieten als es der Vorläufernorm gelungen ist; vom Bankwesengesetz (BWG) hat sich das InvFG – wenn auch nicht vollständig – emanzipiert. Unter Beibehaltung des Charakters des Investmentgeschäfts als Bankgeschäft entstand freilich auch ein weit umfangreicheres Regelwerk.
Die Herausgeber haben sich dazu entschlossen, das In-Kraft-Treten des AIFMG abzuwarten und den Kommentar erst im Anschluss zu finalisiere...