Kommentar zum Investmentfondsgesetz
1. Aufl. 2013
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Vor § 139-142
EB InvFG 2011:
Zum 5. Abschnitt (Vertrieb von OGAW-Anteilen in anderen Mitgliedstaaten als dem Zulassungsstaat des OGAW):
In diesem Abschnitt wird das Verfahren betreffend den Vertrieb von in Österreich bewilligten OGAW-Anteilen in anderen Mitgliedstaaten und den Vertrieb von in anderen Mitgliedstaaten bewilligten OGAW- Anteilen in Österreich geregelt.
EB InvFG 1993 – Finanzmarktanpassungsgesetz (532/1993):
Zu Art II (zum III. Abschnitt, § 33 bis 39 InvFG):
Im III. Abschnitt werden in den § 33 bis 39 besondere Vorschriften für den Vertrieb von EWR-Kapitalanlagefondsanteilen normiert. Für diese Anteile gelten die Bestimmungen des III. Abschnitts. Die Vorschriften über den Vertrieb von EWR-Kapitalanlagefondsanteilen stellen als wesentliche Voraussetzung für die Zulässigkeit des öffentlichen Anbietens im Inland auf das Vorliegen einer Kapitalanlagegesellschaft mit dem Sitz in einem EWR-Mitgliedstaat und auf die Erfüllung der Richtlinie 85/611/ EWG ab. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen ist für die inländischen Anleger ein den Bestimmungen für inländische Kapitalanlagefonds gleichwertiger Schutz gegeben.
Nationale Rechtsdokumente:
BMF, Rechtsansicht zu „Public Placement“, öffentliches Angeb...