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OGH: Keine Eintragung von Geschäftsführern einer Vorgesellschaft
In seiner Entscheidung vom , 6 Ob 97/12a, kam der OGH zu der Auffassung, dass Geschäftsführer einer Vorgesellschaft nicht in das Firmenbuch eingetragen werden können. Begründet wurde dies ua damit, dass der Gesetzgeber eine Eintragung der Vorgesellschaft im Firmenbuch nicht vorsieht; das Gesetz regle die eintragungsfähigen Tatsachen abschließend. Die Zulässigkeit der Eintragung könne auch nicht auf die Generalklausel des § 3 Z 16 FBG gestützt werden, da sich diese Bestimmung nach dem klaren Gesetzeswortlaut nämlich nur auf „sonstige Eintragungen, die gesetzlich vorgesehen sind“, beziehe. Ua könnte die Eintragung einzelner Geschäftsführer einer Vorgesellschaft bei den beteiligten Verkehrskreisen zudem den unzutreffenden Eindruck erwecken, dass das Firmenbuch hier ebenso wie bei allen Vorgängen hinsichtlich eingetragener Gesellschaften vollständig sei. Insoweit würden auch Rechtssicherheitsüberlegungen gegen die Eintragung sprechen.