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GesRZ 5, November 2017, Seite 275

Neues FMA-Rundschreiben

Am hat die FMA das Rundschreiben „Kriterien zur Beurteilung von Kenntnissen und Kompetenzen von Anlageberatern und Personen, die Informationen zu Anlageprodukten erteilen (§ 55 WAG 2018)“ veröffentlicht (das FMA-Rundschreiben ist online abrufbar unter https://www.fma.gv.at/fma/fma-rundschreiben). Darin legt die FMA jene Qualifikationen fest, die Personen, die für Finanzinstitute als Wertpapierberater tätig werden, zu erfüllen haben. Mit den Leitlinien kommt die FMA § 55 WAG 2018 nach, der die Veröffentlichung der notwendigen Kenntnisse und Kompetenzen vorschreibt. Grundlage dafür bildet die ESMA-Leitlinie für die Beurteilung von Kenntnissen und Kompetenzen vom (ESMA/2015/1886 DE, online abrufbar unter https://www.fma.gv.at/eu/esma-leitlinien), in der die Kenntnisse und Kompetenzen bereits vorgegeben sind, die nun von der FMA übernommen wurden. Neben den Vorgaben der ESMA enthält die FMA-Leitlinie die Anforderungen iZm dem Erwerb der vorgegebenen Kenntnisse und Kompetenzen, die Mindestdauer der Berufserfahrung, die Anlageberater ohne firmeninterne Aufsicht aufweisen müssen, sowie die Maximaldauer für die Erbringung von einschlägigen Dienstleistungen ohne den erfo...

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