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ZWF 3, Mai 2018, Seite 169

Vermögensstrafrecht; neue Judikatur

ZWF Redaktion

§ 38 Abs 2 Z 3 FinStrG

Schmoller, Problematische neue Judikatur zum Vermögensstrafrecht, in Kert/Lehner (Hrsg), Vielfalt des Strafrechts im internationalen Kontext, FS Höpfel (2018) 129

Schmoller kritisiert die aktuelle Judikatur des OGH zur Gewerbsmäßigkeit im Hinblick auf die Vortaten iZm § 70 StGB (die Anm Schmollers sind in gleicher Weise auf § 38 Abs 2 Z 3 FinStrG zu übertragen). Der Autor geht in Anknüpfung an aktuelle Literatur (vgl Kohlreiter, Gewerbsmäßige Begehung neu: Zur Auslegung des § 70 StGB idF des StRÄG 2015, ÖJZ 2017, 809) davon aus, dass Vortaten nicht wörtlich zu verstehen sind, sondern es sich dabei um weitere Taten handeln müsse, unabhängig davon, wann diese begangen wurden. Diese Voraussetzung des § 38 Abs 2 Z 3 FinStrG ist somit auch dann als gegeben anzusehen, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Täter neben der zu beurteilenden Tat sowohl zuvor als auch danach je eine weitere solche Tat begangen hat, ebenso dann, wenn zeitlich erst nach der zu beurteilenden Tat zwei weitere begangen wurden.

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
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