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ZWF 3, Mai 2018, Seite 125

Fristsetzung durch OLG zur Beendigung des Ermittlungsverfahrens

Anmerkungen zu OLG Wien 8. 11. 2017, 22 Bs 75/17s

Norbert Wess und Julia Sagmeister

Wie hinlänglich bekannt, beträgt die Verfahrensdauer in Ermittlungsverfahren bei komplexeren Wirtschaftsstrafsachen sehr oft viele Jahre. Auch zehn Jahre oder mehr sind in derartigen Verfahren keine Seltenheit. Im Zusammenhang mit einem solchen, im Übrigen auch medial sehr bekannten, Verfahren setzte das OLG Wien unlängst einen relativ außergewöhnlichen Schritt: Im Zuge der Entscheidung über eine Beschwerde gegen einen Beschluss, mit dem das Erstgericht die Einstellungsanträge mehrerer Beschuldigter abwies, setzte das OLG der Strafverfolgungsbehörde eine Frist, binnen derer die zuständige Staatsanwaltschaft zwingend über die Anklageerhebung oder aber die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu entscheiden hatte.

1. Sachverhalt und Entscheidung des OLG

Die Staatsanwaltschaft Wien führte seit bereits mehr als sechs Jahren ein Ermittlungsverfahren gegen mehrere Beschuldigte wegen §§ 153 Abs 1 und 3 Fall 2, 15, 156 Abs 1 und 2, 161 Abs 1 StGB. Bereits im Dezember 2014 erhob die Staatsanwaltschaft Wien Anklage gegen die Beschuldigten. Die Anklageschrift wurde jedoch im April 2015 zurückgewiesen, woraufhin sich das Verfahren erneut im Stadium des Ermittlungsverfahrens befand.

Im Februar 2017 wi...

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