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PV-Info 4, April 2013, Seite 17

Gestaltungsmöglichkeiten bei Gewährung eines Jobtickets

Judith Morgenstern

Die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, Arbeitnehmern die Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel – nicht steuerbar bzw abgabenfrei – zu ersetzen, sollte arbeitsrechtlich richtig gestaltet werden.

Gewährung eines Jobtickets

Ungeachtet der sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Qualifikation des „Job-tickets“ (dieses stellt abgabenrechtlich beitragsfreies bzw nicht steuerbares Entgelt dar), handelt es sich rein arbeitsrechtlich dennoch um einen „Vorteil“ aus dem Arbeitsverhältnis. Wenn sich der Arbeitgeber daher nicht unwiderruflich auch für die Zukunft verpflichten will, einem Arbeitnehmer ein Jobticket zur Verfügung zu stellen, muss und kann er einen sogenannten Unverbindlichkeitsvorbehaltvereinbaren. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel mit dem ausdrücklichen Vorbehalt gewährt, dass es sich dabei um eine „ einmalige unverbindliche Leistung des Arbeitgebers handelt, die keinen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers begründet.“ In diesem Fall kann der Arbeitgeber Jahr für Jahr entscheiden, ob er weiterhin die Kosten für ein Jobticket übernimmt. In vielen Fällen wird sich auch die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz des Arbeitneh...

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