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PV-Info 6, Juni 2013, Seite 10

Kollektivvertragsabschluss für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie ab 1. 5. 2013

Rudolf Grafeneder

Bei den Angestellten im Baugewerbe kam es diesmal zu einem einjährigen Gehaltsabschluss. Die Änderungen sind mit wirksam geworden. Darüber hinaus kommt es auch zu Änderungen im Rahmenrecht.

Gehaltserhöhung

Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter und Lehrlingsentschädigungen werden per 1. 5. 2013 für eine Laufzeit von zwölf Monaten um 3,0 % erhöht.Die ab geltende Gehaltstafel ist auf der Homepage der Geschäftsstelle Bau (http://) ersichtlich. Für die Erhöhung der Ist-Gehälter bleibt die Parallelverschiebungsklausel aufrecht; das bedeutet, dass bestehende Überzahlungen betragsmäßig erhalten bleiben.

Zulagen

Die Schichtzulage (§ 7 des KV), die Erschwerniszulagen (§ 14 des KV) und die Vergütung der Lenkstunde (§ 21 des KV) werden ebenfalls ab um 3,0 % erhöht. Die genauen Werte können ebenfalls der Homepage der Geschäftsstelle Bau entnommen werden.

Abfertigung im Todesfall

§ 13 des KV wird um folgenden Satz ergänzt: „Besteht kein Anspruch nach § 23 Abs 6 AngG, so steht die volle Abfertigung den nichtunterhaltsberechtigten Kindern der 1. Parentel (§ 731 ABGB) und dem Ehegatt...

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