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PV-Info 5, Mai 2012, Seite 13

2. Stabilitätsgesetz 2012: Auflösungsabgabe und Altersteilzeit

Dr. Andreas Gerhartl

Das 2. Stabilitätsgesetz 2012 (2. StabG 2012) hat den Nationalrat am passiert und wurde am in BGBl I 2012/35 kundgemacht. Von den zahlreichen darin enthaltenen Änderungen und Neuerungen sind insbesondere die Einführung einer Auflösungsabgabe und die Novellierung des Altersteilzeitgeldes von Interesse. Diese Änderungen sollen per in Kraft treten (und gelten daher für Altersteilzeitvereinbarungen, die ab diesem Datum wirksam werden, bzw für Dienstverhältnisse, die ab diesem Zeitpunkt beendet werden).

1. Auflösungsabgabe

Bei Beendigung eines arbeitslosenversicherungspflichtigen Dienstverhältnisses oder freien Dienstverhältnisses muss der Dienstgeber nach dem (neu geschaffenen) § 2b Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG) ab eine Abgabe in Höhe von € 110,– entrichten. Dieser Betrag wird jährlich (erstmals bereits für 2013) mit der Aufwertungszahl gem § 108 Abs 2 ASVG vervielfacht (der jeweils geltende Betrag ist im BGBl kundzumachen).

Die Auflösungsabgabe ist im Monat der Auflösung des (freien) Dienstverhältnisses gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen fällig und vom Dienstgeber unaufgefordert zu entrichten. Bei Einbringung einer Klage über die Rechtswirksamkeit der Beendigung des (freien) Dienstverhältnisses wird die Verjährun...

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