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Gesellschafterausschluss und Verfassung
§§ 1, 3, 4, 5, 9 und 10 GesAusG
1. Die Bestimmungen des GesAusG zum Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern aus einer GmbH sind nicht verfassungswidrig.
2. Die Schaffung von effizienten Unternehmensstrukturen ist ein im öffentlichen Interesse gelegenes Ziel.
3. Die Anwendbarkeit des GesAusG auf GmbHs, die zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens bereits existierten, ist kein Verstoß gegen den Vertrauensschutz, weil bereits davor gesellschaftsrechtliche Möglichkeiten zum Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern bestanden.
Aus Anlass der Berufung gegen eine Urteil des LG Klagenfurt stellte die Klägerin ihren Antrag gem Art 140 Abs 1 Z 1 lit d B-VG und begehrte damit die Streichung sämtlicher GmbH-bezogenen Wortfolgen aus dem GesAusG, in eventu die Aufhebung der GmbH-bezogenen Wortfolge in § 1 Abs 1 GesAusG als verfassungswidrig.
Aus den Entscheidungsgründen des VfGH:
I. und II. ...
III. Anlassverfahren, Antragsvorbringen und Vorverfahren
1. Mit Teilurteil vom wies das LG Klagenfurt das Begehren der Klägerin (der antragstellenden Partei im Verfahren vor dem VfGH) auf Nichtigerklärung des in der Generalversammlung der beklagten Partei (einer der beteiligten Parteien im Verfahren vor dem V...