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IRZ 11, November 2018, Seite 499

Berichterstattung über Key Audit Matters

Ergebnisse aus den Inspektionen der RAB

Niels Biemond und Martin Hürzeler

Die RAB (Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde) beurteilte die Einhaltung der neuen Regelungen zur Berichterstattung nach ISA 701 bzw. des RAB-Rundschreibens Nr. 1/2015 während der Inspektionen im Jahr 2017. Der Artikel thematisiert die von der RAB daraus gewonnenen Ergebnisse.

1. Einleitung

Die neuen und überarbeiteten Regelungen zur Berichterstattung der Revisionsstelle sind für Abschlussprüfungen wirksam, deren Berichtsperioden am oder nach dem endeten. Ziel der Vorgaben ist es, dass die Revisionsberichte sowohl das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Prüfungsprozess als auch in die Jahres- und Konzernrechnungen von Unternehmen stärken. Das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) vertritt außerdem die Ansicht, dass die transparente Berichterstattung die Kommunikation zwischen der Revisionsstelle und den Anlegern respektive mit dem Verwaltungsrat verbessern wird.

Die Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) bestimmte die Einhaltung von ISA 701 bzw. des RAB-Rundschreibens Nr. 1/2015 als Prüfungsschwerpunkt für die Überprüfungen 2017 bei den staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmungen. Zum einen beurteilte die RAB bei den fünf größten Revisionsunter...

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