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IRZ 11, November 2018, Seite 461

Angaben bei Fair Value-Immobilienbewertungen, die auf „nicht beobachtbaren Eingangsparametern“ basieren

Der Fall – die Lösung

Evelyn Teitler-Feinberg und Gernot Hebestreit

1. Einleitung

Übt ein Unternehmen bei der Bewertung seiner Immobilien die Fair Value-Option nach IAS 40 in Verbindung mit IFRS 13 aus, kommt auf das Unternehmen eine Vielzahl von Angaben zu, insbesondere zu den nicht beobachtbaren Eingangsparametern. Dies stellt vor allem Real Estate Investment Trusts (REITs) vor Herausforderungen. Der nachfolgende Beitrag analysiert diese Herausforderungen anhand eines konkreten Falls und zeigt eine Lösung auf.

2. Der Fall

Eine Emittentin ist ein REIT, der in vier Klassen von Immobilien: Büro- bzw. Geschäfts-, Gewerbe- und Wohnimmobilien sowie Immobilien in Entwicklung investiert. Für die Finanzberichterstattung bewertet die Emittentin diese Immobilien zum Fair Value (beizulegender Zeitwert). Alle vier Klassen von Immobilien werden als Level 3 (nicht beobachtbare Parameter) in der Fair Value-Hierarchie von IFRS 13 eingeordnet.

In der geprüften Finanzberichterstattung werden für die Büro- bzw. Geschäfts-, Gewerbe- und Wohnimmobilien als wesentliche nicht beobachtbare Eingangsparameter

die jährliche Miete pro ‚Square‘ in einer Bandbreite des niedrigsten und höchsten Werts,

der geschätzte Mietwert (Estimated Rental Value pro ‚Square‘ (ERV)) und

die äquivale...

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