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IFRS 16 – Abgrenzung von kurz- und langfristigen Leasingverbindlichkeiten
Mit dem Jahr 2019 ändert sich die Leasingbilanzierung entsprechend IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ grundlegend. Die Neuregelungen betreffen insbesondere Leasingnehmer, die bisher unter IAS 17 als Operating Lease klassifizierte Leasingverträge nun in der Bilanz als Nutzungsrecht mit korrespondierender Verbindlichkeit erfassen müssen. Die Erfassung führt zu einer Bilanzverlängerung, der Zunahme des langfristigen Vermögens sowie der Verbindlichkeiten, Ergebniseffekten in Form einer Periodenverschiebung, Auswirkungen auf die Cashflow-Rechnung und wesentliche Steuerungsgrößen wie EBIT und EBITDA.
Leasingverpflichtungen sind, wie zahlreiche andere Bilanzposten, im Abschluss in kurz- und langfristige Anteile zu unterteilen und können entsprechend bei der Ermittlung von Kennzahlen relevant werden, soweit ihre Berücksichtigung nicht explizit ausgenommen oder geregelt ist. Im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Aufteilung in einen kurz- und langfristigen Teil ergibt sich die Frage, wie diese Aufteilung genau durchzuführen ist. Diese Frage soll im Folgenden an einem Beispiel erörtert werden.
1. Abgrenzung kurz- vs. langfristige Leasingverbindlichkeiten
IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ beinh...