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Die Funktionen des Gerichts bei Maßnahmen der Vermögensverwaltung durch den (einstweiligen) Sachwalter
(Wann) ist eine Vermögensumschichtung in mündelsichere Veranlagungen geboten?
Sowohl das materielle Recht als auch das Verfahrensrecht sehen Regelungen vor, die die Vermögensverwaltung durch den Sachwalter zum Wohl des Betroffenen lenken, indem etwa dem Sachwalter bei bestimmten Vermögensangelegenheiten die Möglichkeit zur alleinigen Entscheidung genommen wird (zB § 167 Abs 3 und § 221 ABGB) oder aber indem ihm bestimmte Aufträge erteilt werden (§ 133 Abs 4 AußStrG). Nach einem Überblick über diese Lenkungsmaßnahmen wird der Frage nachgegangen, ob das Gericht bei einer einstweiligen Sachwalterschaft diese Lenkungsmaßnahmen mit erhöhter Sorgfalt einzusetzen hat. Im der Entscheidung des , iFamZ 2012/218, 302, zugrunde liegenden Sachverhalt wurde die einstweilige Sachwalterin ermächtigt, das in nicht mündelsichere Wertpapiere veranlagte Vermögen des Pflegebefohlenen in mündelsichere Wertpapiere umzuschichten; das Erstgericht hatte dazu keinen konkreten Auftrag (nach § 133 Abs 4 AußStrG) erteilt. Dieser Beitrag geht insb der Frage nach, nach welchen Maßgaben eine Umschichtung von Wertpapieren durch den (einstweiligen) Sachwalter legitim ist und welche haftungsrechtlichen Fragen sich ergeben können. Insb seit der Neukonzipierung der Mündelgeldveranlagung „in anderer Weise“ na...