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Trentinaglia

Handbuch Vermögensverwaltung im Kindschafts- und Erwachsenenschutzrecht

2. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3726-6

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Dokumentvorschau
Handbuch Vermögensverwaltung im Kindschafts- und Erwachsenenschutzrecht (2. Auflage)

S. 193XVIII. Vermögensumschichtung und Veräußerung von Vermögenswerten

A. Allgemeines zur Notwendigkeit der Vermögensumschichtung

Unter Vermögensumschichtung versteht man die Umschichtung von bereits bestehenden (veranlagten) Vermögenswerten der vertretenen Person und die Wiederveranlagung des Verkaufserlöses (in diesem Fall Mündelgeld). Vor allem Erwachsenenvertreter sind regelmäßig mit der Frage konfrontiert, ob auch bereits vor ihrer Bestellung im Vermögen der vertretenen Person befindliche Vermögenswerte, wie insb Wertpapiere oder Gold, die nicht zumindest die Kriterien des § 220 ABGB erfüllen, unverzüglich umzuschichten sind.

Mit dem 2. ErwSchG hat der Gesetzgeber die Umschichtung von Vermögenswerten eines Minderjährigen bzw einer durch einen Erwachsenenvertreter vertretenen Person klar geregelt:

  • Nach den Vorgaben des § 221 ABGB hat der gesetzliche Vertreter eine andere Anlegung von angelegtem Vermögen iSd § 220 ABGB zu veranlassen (siehe sogleich).

  • Nach den Kriterien des § 222 ABGB ist sonstiges bewegliches Vermögen, außer Mündelgeld oder Vermögen nach § 216 bis 220 ABGB zu verwerten (siehe XVIII.A.2.a.).

  • Nach den Kriterien des § 223 ABGB ist unbewegliches Gut oder ein Anteil an einem solchen zu veräußern (siehe XVIII.A.2.b.).

Daneben kann der gesetzliche Vertreter a...

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