Derya Trentinaglia

Handbuch Vermögensverwaltung im Kindschafts- und Erwachsenenschutzrecht

2. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3726-6

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Handbuch Vermögensverwaltung im Kindschafts- und Erwachsenenschutzrecht (2. Auflage)

A. Gesetzliche Verankerung

Die zentrale Norm, die die Geschäftsfähigkeit als Erfordernis für die Gültigkeit eines Vertrags mit einer schutzberechtigten Person regelt, ist § 865 ABGB (siehe auch oben). Der persönliche Anwendungsbereich in § 865 ABGB lässt sich unter Berücksichtigung der einzelnen Regelungen im Kindschafts- und Erwachsenenschutzrecht wie folgt skizzieren:


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„nicht geschäftsfähige Volljährige“(Abs 3)
„Minderjährige unter sieben Jahren“
(Abs 4 S 1)
„andere Minderjährige“
(Abs 4 S 2)
Personen ab 18 Jahren
  • sind absolut geschäftsunfähig, sofern sie nicht durch eine vertretungsbefugte Person (Vorsorgebevollmächtigter, Erwachsenenvertreter) vertreten werden (uU unter Berücksichtigung eines Genehmigungsvorbehalts).
  • können Rechtsgeschäfte, die ausschließlich zu ihrem Vorteil sind, annehmen (§ 865 Abs 2 ABGB).
  • können auch bei fehlender Entscheidungsfähigkeit Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens wirksam schließen, sofern
    kein Genehmigungsvorbehalt nach § 242 Abs 2 ABGB angeordnet wurde und
    das Rechtsgeschäft die Lebensverhältnisse nicht übersteigt;das Rechtsgeschäft ist mit der Erfüllung der die betroffene Person treffenden Pflicht rückwirkend rechtswirksam (§ 242 Abs 3 ABGB).Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist das Rechtsgeschäft absolut nichtig.
  • si...


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