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iFamZ 3, Juni 2013, Seite 136

Rechtsschutzversicherungsdeckung für Streit aus Unterhaltentlastungsvereinbarung

iFamZ 2013/95

§ 1404 ABGB, Art 23.2.1. ARB 2006

Die Klägerin begehrt die Feststellung der Deckungspflicht des beklagten Versicherungsunternehmens. Gegenstand des Revisionsverfahrens ist die Deckungspflicht für die Erfüllungsübernahme nach dem Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz und die Frage der Vorvertraglichkeit.

Die Klägerin ist die Mutter eines unehelichen Sohnes, obsorgeberechtigt ist dessen Vater. Am einigte sich die Klägerin mit dem Vater darüber, dass dieser die alleinige Obsorge erhalten sollte, und der Vater erklärte im Gegenzug gegenüber der Klägerin vor dem Pflegschaftsgericht, allein für den Unterhalt des minderjährigen Kindes aufkommen zu wollen, und verzichtete daher auf die Zahlung von Unterhalt durch die Klägerin. Tatsächlich zahlte die Klägerin in weiterer Folge keinen Unterhalt. Am beantragte der Minderjährige, vertreten durch den zuständigen JWT und dem ausdrücklichen Wunsch des Kindesvaters entsprechend, einen monatlichen Unterhalt von der Klägerin ab bis von 252 Euro und ab von 280 Euro.

Das Pflegschaftsgericht bewilligte dem Sohn gegenüber der Klägerin einen einstweiligen Unterhalt von monatlich 130,90 Euro ab . Die Klägerin erklärte sich im Hinblick auf d...

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