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iFamZ 1, Februar 2013, Seite 44

Reform des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern

Stand der Diskussion in Deutschland

Katharina Hilbig-Lugani

Der durch die Zaunegger-Entscheidung des EGMR veranlasste „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern“ befindet sich zzt noch im Gesetzgebungsverfahren. Die Erlangung der gemeinsamen elterlichen Sorge durch unverheiratete Eltern ohne übereinstimmende Sorgeerklärungen geschieht darin durch ein gerichtliches Verfahren mit einer negativen Kindeswohlprüfung. Dieses Grundmodell wird ergänzt durch ein – umstrittenes – vereinfachtes gerichtliches Verfahren, das einsetzt, wenn der andere Elternteil dem Antrag auf gemeinsame Sorge nicht oder nicht mit hinreichenden Gründen widerspricht.

I. Die bisherigen Schritte seit der EGMR-Entscheidung Zaunegger

Von den 27 EU-Mitgliedstaaten sind in achtzehn Staaten unverheiratete Eltern verheirateten Eltern weitgehend oder vollständig gleichgestellt und erlangen kraft Gesetzes das gemeinsame Sorgerecht, sieben weitere belassen der Mutter zwar von Gesetzes wegen die Alleinsorge, ermöglichen aber dem Vater sowohl bei Konsens der Eltern als auch aufgrund gerichtlicher Entscheidung ein Sorgerecht; nur zwei – Deutschland und Österreich – sahen bislang, außer in besonders gelagerten Ausnahmefällen, keine Mögl...

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