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iFamZ 2, April 2013, Seite 76

Aktuelle Entwicklungen im Kindschaftsrecht in Deutschland

Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

Werner Bienwald

Im Rahmen meiner Korrespondententätigkeit für die iFamZ berichte ich wieder über aktuelle Entwicklungen im Familienrecht in Deutschland. Im Jahr 2012 und Anfang des Jahres 2013 hat es, insb im Kindschaftsrecht iwS, einige bemerkenswerte Neuerungen gegeben: So fällte das LG Köln eine vielbeachtete Entscheidung iZm der strafrechtlichen Einordnung einer an einem Vierjährigen durchgeführten Beschneidung; zudem hat der Bundestag am das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern beschlossen. – Ein Folgebeitrag wird sich mit Aktuellem und Wissenswertem aus den anderen Bereichen des Familienrechts befassen.

I. Beschneidung zwischen Körperverletzung und Religionsfreiheit

A. Entscheidung des LG Köln

Erhebliche Unruhe entstand, als die Entscheidung des LG Köln vom , 151 Ns 169/11, bekannt wurde, in der festgestellt worden war, dass ein Arzt, der in seiner Praxis unter örtlicher Betäubung die Beschneidung eines zum Tatzeitpunkt vierjährigen Jungen mittels eines Skalpells auf Wunsch seiner Eltern durchführt, ohne dass für diese Operation eine medizinische Indikation vorliegt, den objektiven Tatbestand einer Körperverletzung (§ 223 Abs 1 dStGB) begeht. Sowohl da...

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