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iFamZ 2, März 2012, Seite 100

Gefährdungsbegriff (I)

iFamZ 2012/62

§ 3 Z 1 UbG

LG Innsbruck , 54 R 106/11a

Die Zustandsbeschreibungen „psychotisch angespannt“ und „teilweise inkohärent“ im fachärztlichen Zeugnis reichen keinesfalls aus, um Rückschlüsse auf eine ernstliche Selbstgefährdung der Betroffenen iSd UbG begründen zu können, zumal auch die Bereitschaft bestand, sich im offenen Bereich einer Therapie zu unterziehen.

Rubrik betreut von: Michael Ganner
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