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Gefährdungsbegriff (I)
iFamZ 2012/62
§ 3 Z 1 UbG
LG Innsbruck , 54 R 106/11a
Die Zustandsbeschreibungen „psychotisch angespannt“ und „teilweise inkohärent“ im fachärztlichen Zeugnis reichen keinesfalls aus, um Rückschlüsse auf eine ernstliche Selbstgefährdung der Betroffenen iSd UbG begründen zu können, zumal auch die Bereitschaft bestand, sich im offenen Bereich einer Therapie zu unterziehen.