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iFamZ 2, März 2012, Seite 80

Das neue Schweizer Erwachsenenschutzrecht

Die wichtigsten Regelungen im Rechtsvergleich mit Österreich

Özlem Taban

In der Schweiz ist das Vormundschaftsrecht seit Inkrafttreten im Jahr 1912 fast unverändert geblieben. Daher wurde 2008 eine Revision des Vormundschaftsrechts vorgenommen, die mit in Kraft treten wird. Leitgedanken der Revision sind das Wohl des Schwächeren, die Stärkung der Solidarität innerhalb der Familie und Maßnahmen nach Maß. Weiters sind die Selbstbestimmung und die Selbständigkeit - als Ausdruck der Menschenwürde - Kernpunkte der Revision.

I. Übersicht

Schweizweit stehen derzeit ca 82.000 Personen unter Vormundschaft, und es fallen jährlich über 10.000 neue Registrierungen für Erwachsene an. In Österreich stehen verhältnismäßig weniger Betroffene unter Sachwalterschaft (ca 64.000), und jährlich werden ca 8.200 Personen neu unter Sachwalterschaft gestellt.

Das geltende Vormundschaftsrecht in der Schweiz entspricht den heutigen Verhältnissen nicht mehr. Es ist uneinheitlich und unübersichtlich. Daher ist es von großer praktischer Bedeutung, dass das veraltete Vormundschaftsrecht durch das neue Erwachsenenschutzrecht ersetzt wird.

Ziel und Zweck des neuen Erwachsenenschutzrechtes ist es, Personen, die einen Schwächezustand (zB psychische Störung oder geistige Behinderung) aufweis...

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