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GesRZ 4, September 2018, Seite 203

Update: Überarbeitung der Verwaltungsverfahrensgesetze und des VStG

Wie in der letzten Ausgabe (GesRZ 2018, 131) berichtet, hat das BMVRDJ am den Ministerialentwurf für ein Bundesgesetz, mit dem das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008 und das Verwaltungsstrafgesetz 1991 geändert werden, zur Begutachtung verschickt (49/ME 26. GP). Neben allgemeinen Anpassungen für Verwaltungsstrafverfahren, einer Ausnahme für die Verschuldensvermutung (§ 5 VStG), einer Entschärfung der Verantwortlichkeit juristischer Personen (§ 9 VStG) und der Verankerung des Grundsatzes „Beraten statt strafen“ (§ 33a VStG) sah der Ministerialentwurf auch eine Entschärfung des Kumulationsprinzips bzw eine Möglichkeit der außerordentlichen Strafmilderung vor (§§ 20 und 22 VStG). Die Begutachtungsfrist lief bis zum .

Nunmehr erfolgte auf Grundlage der Regierungsvorlage zu einem Bundesgesetz, mit dem das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz geändert werden, am der Beschluss im Nationalrat und am der Beschluss im Bundesrat (RV 193 BlgNR 26. GP; 64/BNR 26. GP). Die geplanten Änderungen der §§ 20 und 22 VStG zur außer...

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