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GesRZ 3, Juli 2018, Seite 131

Rechtsbereinigung

Ende April 2018 wurde vom BMVRDJ der Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz betreffend die Bereinigung von vor dem kundgemachten Bundesgesetzen und Verordnungen (Zweites Bundesrechtsbereinigungsgesetz – 2. BRBG) veröffentlicht (42/ME 26. GP, online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/ME/ME_ 00042/index.shtml). Der bereits medial vorangekündigte Entwurf hat es sich zum Ziel genommen, gegenstandslos gewordene Rechtsvorschriften außer Kraft zu setzen, damit für Rechtssicherheit zu sorgen und eine Reformgrundlage zu schaffen.

Mit dem 2. BRBG sollen mit Ablauf des alle bis auf die in der Anlage zum Entwurf genannten Gesetze und Verordnungen außer Kraft gesetzt werden. Das bedeutet, dass grundsätzlich sämtliche Rechtsvorschriften außer Kraft gesetzt werden, es sei denn, sie sind in der taxativen Auflistung der Anlage davon ausgenommen. Betroffen sind einfache Bundesgesetze und Verordnungen des Bundes, die vor dem kundgemacht wurden. Bundesverfassungsgesetze sind nicht erfasst und bleiben in Geltung. Außer Kraft treten daher nach dem Ministerialentwurf 2.500 von insgesamt 5.000 in den Anwendungsbereich fallenden Rechtsvorschriften. ...

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