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Verletzung des Rechts auf Familienleben durch die überlange Dauer eines Besuchsverfahrens
iFamZ 2012/37
EGMR , Beschw-Nr 1598/06, Kopf und Liberda gg Österreich
Die Beschwerdeführer (Bf) sind die früheren Pflegeeltern des minderjährigen F, der als Zweijähriger am der Mutter vom Jugendamt abgenommen wurde. F blieb während der Dauer des Obsorgeverfahrens knapp vier Jahre bei den Pflegeeltern, bis er am zunächst zu Krisenpflegeeltern und nach etwa acht Wochen aufgrund einer Obsorgeentscheidung des Jugendgerichtshofs wieder zu seiner (leiblichen) Mutter kam.
Am beantragten die Pflegeeltern die Einräumung des Besuchsrechts. Bereits mit Schreiben vom befürwortete das Jugendamt Besuche. Am sprach sich die Mutter gegen Besuche aus. Am stellten die Pflegeeltern einen Fristsetzungsantrag. Am übermittelte die Wr Jugendgerichtshilfe ihren Bericht, zu dem die Mutter und die Bf Ende April 2002 Stellung nahmen und die Bf ein SV-Gutachten beantragten. Am beschwerten sich die Pflegeeltern über die lange Dauer und wiederholten den Antrag auf Bestellung eines SV. Dagegen sprach sich die Mutter aus. Am wurde ein SV bestellt. Im Juli 2003 ging der Akt an das LGZ Wien zur Entscheidung über die Obsorge. Der Akt wurde an das LG Wr. Neustadt übertragen, das im Jänner 2004 eine Rechtsmittelentscheidung...