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iFamZ 1, Jänner 2012, Seite 48

Das Modellprojekt Familiengerichtshilfe

Eine Investition in die Qualität und Nachhaltigkeit von Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren

Arno Engel

Im Jahr 1914 wurde ein § 284 in das ABGB eingefügt, der in Verbindung mit dem 6. Titel der ersten Teilnovelle des ABGB besagte, dass bei den Bezirksgerichten Vormundschaftsräte gebildet werden können, die das Gericht (ua) in Vormundschaftssachen unterstützen und von diesem zu einer gutachtlichen Äußerung aufgefordert werden können.Allerdings wurden solche Vormundschaftsräte offenbar nie tatsächlich gebildet. Neu in Österreich ist also nicht die Idee einer Einrichtung wie der Familiengerichtshilfe, sondern die Tatsache, dass nun begonnen wird, sie in die Tat umzusetzen.

I. Modellprojekt Familiengerichtshilfe

Im Jänner 2012 beginnt das Modellprojekt Familiengerichtshilfe. An vier Standorten (Wien Innere Stadt, Amstetten, Leoben und Innsbruck) werden den Bezirksgerichten Sozialarbeiter, Psychologinnen und Pädagogen zur Seite gestellt, um sie in Verfahren über die Obsorge und/oder das Recht auf persönlichen Verkehr zu unterstützen. Das Projekt wird als Teil des im Regierungsprogramm enthaltenen Vorhabens einer „Stärkung der Familiengerichtsbarkeit“ finanziert. Sind die Familiengerichte also derzeit nicht „stark“ genug, sodass sie einer „Hilfe“ bedürfen?

II. Was „fehlt“ den Familiengerichten?

A. Re...

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