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iFamZ 1, Jänner 2012, Seite 38

Internationale Aspekte der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung

Scheidungsvergleich und andere Vertretungshandlungen des Obsorgeträgers in Fällen mit Auslandsbezug

Christine Miklau und Thomas Traar

Lässt sich ein Ehepaar in Österreich einvernehmlich scheiden und trifft es im Scheidungsvergleich Vereinbarungen hinsichtlich der (gemeinsamen) Kinder (insb zur Obsorge, zum Besuchsrecht und Unterhalt), so stellen sich in Fällen mit Auslandsbezug die Fragen, nach welchem Recht sich die Notwendigkeit und die Voraussetzungen der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung dieser Vereinbarungen richten und die Gerichte welches Staates dafür (international) zuständig sind. Ähnliche Fragen stellen sich, wenn in Fällen mit Auslandsbezug der Obsorgeträger (unabhängig von einer Scheidungsvereinbarung) eine Vertretungshandlung setzt, die nach österreichischem Recht, insb § 154 Abs 3 ABGB, einer gerichtlichen Genehmigung bedarf.

I. Ausgangsfall

Ein Ehepaar lässt sich in Österreich einvernehmlich scheiden. Sie ist tschechische Staatsangehörige, er österreichischer Staatsangehöriger, das Kind österreichisch-tschechischer Staatsangehöriger. Das Kind und die Mutter leben in der Tschechischen Republik, der Vater in Österreich. Vor der Scheidung hat die gesamte Familie in Österreich gelebt. Im Scheidungsvergleich treffen die Eltern eine Vereinbarung über die Obsorge, das Besuchsrecht und den Kindesunterhalt. Anhand diese...

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