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iFamZ 1, Jänner 2012, Seite 33

Recht auf Ausgang ins Freie

iFamZ 2012/23

§ 34a UbG

LG Salzburg , 21 R 302/11z

Der freie Zugang zu einer 18 bis 20 m2 großen Terrasse gewährleistet das Recht auf Ausgang ins Freie nicht und stellt daher eine Beschränkung dar.

(Der Patient) leidet an einer hyperkinetischen Störung des Sozialverhaltens mit mangelnder Empathie und Impulskontrollstörungen, sog „Early-Onset-Variante“. Sowohl die Impulskontrollstörung als auch das hyperkinetische Syndrom sind bei ihm dadurch gekennzeichnet, dass er willentlich oft nicht fähig ist, Gefühle zu beeinflussen oder auch zu kaschieren, sodass es immer wieder zu Gewalthandlungen, wie zB Brände legen, kommt. Aufgrund dieser psychischen Erkrankung gefährdet der Patient durchaus ernstlich und erheblich sein Leben und seine Gesundheit bzw das Leben und die Gesundheit anderer. Der Patient hat eine sehr geringe Frustrationstoleranz und kann in impulsiver Art und Weise reagieren. Diese Unkontrolliertheit könnte dazu führen, dass (der Patient), wenn er sich in die Enge gedrückt fühlt und möglicherweise keinen anderen Ausweg mehr findet, Gewalt anwenden und eine Waffe, etwa ein Messer, einsetzen könnte. Das eingeholte Sachverständigengutachten (...) indiziere eine längerfristige geschlossene Unterb...

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