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Anhaltspunkte für die Einleitung eines Sachwalterbestellungsverfahrens
iFamZ 2012/20
Für die Einleitung eines Sachwalterbestellungsverfahrens müssen die Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer Sachwalterbestellung konkret und begründet sein. Sie haben sich sowohl auf die psychische Krankheit oder geistige Behinderung als auch auf die Notwendigkeit der Sachwalterbestellung zum Schutz der betreffenden Person zu beziehen. Nicht näher begründetes „hochgradig irrationales“ oder bloß undiszipliniertes und unhöfliches Verhalten der Betroffenen reichen ebenso wenig aus wie die Begründung, dass die Betroffene auf ihren Standpunkten beharre und sich „teilweise in nicht nachvollziehbarer Art und Weise“ weigere, gerichtliche Entscheidungen anzunehmen.
(...) Ausreichende Feststellungen, die diesbezüglich eine Beurteilung erlaubten, hat die Erstrichterin nicht getroffen. Sie hat der Betroffenen, ohne dies näher zu begründen, „hochgradig irrationales“ Verhalten bei der ersten mündlichen Streitverhandlung im Unterhaltsherabsetzungsverfahren attestiert und daraus ernsthafte Zweifel an der Prozessfähigkeit der Betroffenen abgeleitet. Ein „hochgradig irrationales“ Verhalten der Betroffenen lässt sich allerdings dem betreffenden Verhandlungsprotokoll ni...