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iFamZ 1, Jänner 2012, Seite 28

Verspätetes Rechtsmittel, Sachwalterentlohnung

iFamZ 2012/18

§ 46 Abs 3 AußStrG

Bei einem Rekurs gegen den Beschluss über die Entlohnung des Sachwalters scheidet die Anwendung des § 46 Abs 3 AußStrG aus, weil die Berücksichtigung des verspäteten Rechtsmittels zu einem Nachteil für den Sachwalter führen könnte, über dessen Entlohnungsanspruch bereits rechtskräftig entschieden wurde.

Rubrik betreut von: Martin Schauer/Felicitas Parapatits
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