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iFamZ 1, Jänner 2012, Seite 23

Voraussetzungen für die Bestellung eines Kollisionskurators

iFamZ 2012/15

§ 271 ABGB

Das Erstgericht bestellte mit Beschluss vom Dr. Rose-Marie R., Rechtsanwältin in Wien, zur besonderen Kuratorin für zwei der Minderjährigen und wies den weiter gehenden Antrag des Vaters, für jedes der vier oben genannten Kinder einen eigenen Kollisionskurator zu bestellen, unbekämpft ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Mutter dahin Folge, dass es auch den Antrag des Vaters auf Bestellung eines Kollisionskurators für die anderen beiden Minderjährigen abwies. Der OGH bestätigte dies. Voraussetzung für die Bestellung eines Kollisionskurators nach § 271 ABGB ist nach stRsp der Widerstreit der Interessen - also das Vorliegen einer materiellen, nicht bloß formellen Kollision. Die Kuratorbestellung setzt nach Abs 2 dieser Gesetzesstelle weiters voraus, dass aufgrund des objektiven Interessenwiderstreits konkret eine Gefährdung der Interessen des Pflegebefohlenen zu besorgen ist und diese Interessen auch nicht ausreichend vom Gericht wahrgenommen werden können. In § 271 Abs 2 ABGB vermutet das Gesetz ua in Verfahren zur Regelung des persönlichen Verkehrs, in denen das Kind durch den betreuenden Elternteil vertreten wird, auch bei möglichen materiellen Kollisionsfällen eine solche...

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