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iFamZ 1, Jänner 2012, Seite 23

Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung einer Amtshaftungsklage

iFamZ 2012/14

§ 14 AußStrG

Der Revisionsrekurs lässt die Rechtsansicht des Rekursgerichts über die Erfolgsaussichten der Klageführung und über den Gegenstand der Genehmigung unbekämpft. Er zeigt allerdings zutreffend auf, dass das Rekursgericht den Antragsteller mit seiner Rechtsansicht, die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung sei nicht ausreichend, überrascht hat. Bei der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit einer Klage ist nicht der Zivilprozess vorwegzunehmen, sondern nur unter Einbeziehung aller Eventualitäten das Prozessrisiko abzuwägen und zu beurteilen, ob in vergleichbaren Fällen ein verantwortungsbewusster gesetzlicher Vertreter unter Berücksichtigung der Tatsachengrundlage und der Beweisbarkeit sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen den Klageweg bestreiten würde (RIS-Justiz RS0108029; Thunhart in Fenyves/Kerschner/Vonkilch, Klang3, § 154 Rz 46; Nademleinsky in Schwimann, ABGB3, § 154 Rz 25; vgl auch Stabentheiner in Rummel, ABGB3, §§ 154, 154a Rz 16). Dabei kommt naturgemäß auch der Frage erhebliche Bedeutung zu, ob das Prozesskostenrisiko schon durch das Vorhandensein einer Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen ist, weil dies im Regelfall für die Ge...

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