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iFamZ 1, Jänner 2012, Seite 21

Leibliche Mutter kann sich noch bis zur Beschlussfassung in erster Instanz gegen Bewilligung eines Adoptionsvertrags aussprechen

iFamZ 2012/10

§ 181 Abs 2 ABGB, § 87 Abs 1 AußStrG

Mit der Obsorge für das in der „Babyklappe“ eines Krankenhauses aufgefundene Kind war kraft Gesetzes der Jugendwohlfahrtsträger (JWT) betraut (§ 211 ABGB). Die unentgeltlich betreuenden „Pflegeeltern“ schlossen mit dem JWT als Vertreter des Kindes einen Vertrag über die Adoption des ein halbes Jahr alten Kindes und beantragten die gerichtliche Bewilligung. Erst danach anerkannte die leibliche Mutter die Mutterschaft, die aufgrund eines gerichtsmedizinischen Gutachtens feststeht, und erklärte, einer Adoption nicht zuzustimmen, weshalb der Antrag auf Bewilligung der Annahme an Kindes statt mit der Begründung abgewiesen wurde, aus dem Gesetz lasse sich nicht ableiten, dass die Mutter ihr Zustimmungsrecht verliere, wenn sie sich nicht innerhalb von sechs Monaten nach Auffinden des Kindes in der Babyklappe melde. Da der Aufenthalt der zustimmungsberechtigten Mutter iSd § 181 ABGB im Zeitpunkt der Adoptionsbewilligung bekannt sei, scheitere die Adoption am Fehlen ihrer Zustimmung.

Das von den Wahleltern und vom JWT als Vertreter des Kindes angerufene Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung, weil das unter dem Schutz des Art 8 EMRK stehende höchstpersönliche Zustimmungsrecht der Elte...

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