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Keine Unterhaltsenthebung des Vaters während einer Karenzierung zwecks Betreuung seiner Mutter im Irak
iFamZ 2012/6
Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob der Vater, ein Arzt, aufgrund eines freiwillig gewählten Karenzjahres, in dem sich sein Verdienst drastisch reduziert, auf sein zuvor erzieltes Einkommen angespannt werden kann.
Der Vater hat beantragt, die Unterhaltszahlungen für seine beiden Kinder für die Dauer eines Karenzjahres von bis auszusetzen. Er sei aus familiärer Sicht gezwungen, einen einjährigen Urlaub gegen Entfall der Bezüge zu konsumieren, weil er sich um seine 86-jährige kranke Mutter im Irak kümmern müsse. Nur er könne ihr die erforderliche ärztliche Hilfe bieten.
Die Vorinstanzen wiesen den Antrag unter Hinweis auf den Vorrang des Kindesunterhalts vor Verpflichtungen gegenüber den Eltern ab. Unterhaltsansprüche der Eltern gegen ihre Kinder und der Kinder gegen ihre Eltern seien nicht gleichrangig. Der OGH wies den Revisionsrekurs des Vaters mangels erheblicher Rechtsfrage zurück.
(...) 2. Der Unterhaltsanspruch der Kinder ist angesichts ihres gewöhnlichen Aufenthalts nach österreichischem Recht zu beurteilen (Art 1 Haager Unterhaltsstatutübereinkommen, BGBl 1961/293, und Art 3 Abs 1 des auf Unterhaltsansprüche ab anzuwendenden Haager Unterh...