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Neue Regelbedarfssätze
Der Senat 43 des LGZ Wien hat Ende Juli 2015 seine Berechnungen zum neuen Regelbedarf bekanntgegeben. Die neuen Regelbedarfssätze sind gültig von bis ; in dem Monat, in dem das Kind die neue (höhere) Altersstufe erreicht, ist bereits der für diese geltende Regelbedarfssatz heranzuziehen. Anm: Vgl allgemein zum Regelbedarf die kurze Einführung bei Barth, Die aktuellen Unterhalts-/Unterhaltsvorschusssätze, iFamZ 2007, 6.
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Altersstufe | Regelbedarf 2014/2015 | Regelbedarf 2015/2016 |
bis 3 Jahre | 197 Euro | 199 Euro |
3 bis 6 Jahre | 253 Euro | 255 Euro |
6 bis 10 Jahre | 326 Euro | 329 Euro |
10 bis 15 Jahre | 372 Euro | 376 Euro |
15 bis 19 Jahre | 439 Euro | 443 Euro |
19 bis 28 Jahre | 550 Euro | 555 Euro |