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iFamZ 4, August 2015, Seite 186

Parlament beschließt Erbrechtsreform

Das Plenum des Nationalrats hat am , das Plenum des Bundesrats am das Erbrechts-Änderungsgesetz (ErbRÄG) 2015 beschlossen. Die größte Reform des österreichischen Erbrechts seit mehr als 200 Jahren dient der generellen (terminologischen) Modernisierung und bringt insb Änderungen im gesetzlichen Erbrecht (zB die Berücksichtigung von Pflegeleistungen; Testamente zugunsten eines früheren Ehegatten bzw eingetragenen Partners gelten im Zweifel als aufgehoben), zahlreiche Neuerungen im Pflichtteilsrecht (Deckung, Fälligkeit und Stundung des Pflichtteils; Reform der Anrechnung von Schenkungen auf den Pflichtteil) sowie Anpassungsbestimmungen zur EU-Erbrechtsverordnung (s den Beitrag von Fucik in diesem Heft, 152). Die iFamZ-Oktoberausgabe wird die Grundzüge der Reform ausführlich behandeln.

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