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Umbestellung des Sachwalters aufgrund familiärer Streitigkeiten
iFamZ 2015/137
Eine Sachwalterumbestellung setzt voraus, dass das Wohl des Betroffenen eine solche Maßnahme erfordert. Bei der Bestellung eines neutralen Dritten zum Sachwalter ist zu berücksichtigen, inwiefern dadurch eine Verbesserung der Belastungssituation für den Betroffenen eintritt.
Die 1926 geborene Betroffene, die an einer altersbedingten Demenzerkrankung leidet, lebt in einem Seniorenheim in Salzburg. Ihr Ehegatte verstarb 2011. Aufgrund eines wechselseitigen Testaments ist sie nach ihrem Ehegatten Alleinerbin und gemäß Amtsbestätigung vom zur Vertretung der Verlassenschaft iSd § 810 ABGB berechtigt. Mit Beschluss vom wurde für die Betroffene deren Tochter Silvia D als Sachwalterin bestellt, wobei der dieser übertragene Wirkungsbereich die Besorgung der finanziellen Angelegenheiten einschließlich der Einkommens- und Vermögensverwaltung sowie die Vertretung vor Ämtern, Behörden und Gerichten umfasst.
Die Einschreiterin Stefanie D ist die Tochter des Sohnes der Betroffenen. Wie sich aus der Aktenlage ergibt, erschien sie am und am beim Erstgericht und legte der Sachwalterin (ihrer Tante) jeweils Betreuungsmängel zur Last. (…)
Mit Beschluss vom übertrug das Erstgericht...