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Familienrechtliche Neuerungen durch die EO-Novelle 2014
Zuständigkeit in Oppositions- und Impugnationsverfahren – Umsetzungsregeln für europäische Schutzmaßnahmen – Vertretungsfreiheit des KJHT
Die Exekutionsordnungs-Novelle (EO-Nov) 2014 bringt auch Neuerungen im familienrechtlichen Bereich: So wird mit die Zuständigkeit in Oppositions- und Impugnationsverfahren in Unterhaltssachen neu geregelt, mit werden Umsetzungsregeln für die den Gewaltschutz betreffende europäische Schutzmaßnahmen-VO (EuSchMaVO) geschaffen, mit wird der Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren bei Prozessunfähigkeit des Verpflichteten aufgehoben und die Vertretungsfreiheit des KJHT im EO-Verfahren normiert. Der Beitrag soll einen ersten Überblick über diese Neuerungen sowie einen kurzen Ausblick bieten.
I. Zuständigkeit in Oppositions- und Impugnationsverfahren in Unterhaltssachen
A. Ausgangslage
Bei anhängiger Unterhaltsexekution kann der Schuldner einwenden, dass der Anspruch nach Entstehung des Exekutionstitels – ganz oder teilweise – erloschen ist, etwa durch Zahlung, Schulderlass oder Aufrechnung. Im Rahmen dieses Oppositionsprozesses (§ 35 EO) kann der Unterhalt nach den geänderten Verhältnissen – sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft – neu bemessen werden. Der Schuldner kann auch –...