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Das Adoptionsrechts-Änderungsgesetz 2013
Möglichkeit der Stiefkindadoption in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften
Die Berücksichtigung gleichgeschlechtlicher Beziehungen in der Rechtsordnung ist ein globales Thema und bewegt dort wie da die Menschen (mehr oder weniger). Auch in Österreich tut sich auf diesem Gebiet etwas, meist angetrieben von Entscheidungen nationaler oder internationaler Gerichte. Die neueste Initiative des Gesetzgebers betrifft die Stiefkindadoption in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften: Das Adoptionsrechts-Änderungsgesetz (AdRÄG) 2013 ist am spätabends im Nationalrat beschlossen worden und mit in Kraft getreten. Die Stiefkindadoption eines gleichgeschlechtlichen Partners wird dadurch ermöglicht, dass die rechtliche Beziehung des Kindes zum leiblichen Elternteil, der der gleichgeschlechtliche Partner des Annehmenden ist, aufrecht bleibt.
I. Allgemeines
A. Entstehungsgeschichte
Mit Urteil vom , Beschw-Nr 19.010/07, X ua gegen Österreich, stellte die Große Kammer des EGMR fest, dass homosexuelle Paare gegenüber heterosexuellen Paaren adoptionsrechtlich diskriminiert sind (Verletzung von Art 14 iVm Art 8 EMRK). Während ein heterosexueller Lebensgefährte das leibliche Kind seines Partners adoptieren konnte (Stiefkindadoption), ohne dass die familienrechtlichen Beziehungen zu diesem Partner erlos...