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SWK 3, 15. Jänner 2015, Seite 100

Die Highlights des 2. LStR-Wartungserlasses 2014

Reisekostenersätze für Belegschaftsvertreter sind steuerpflichtig

Roman Fragner

Mit , BMF-010222/0084-VI/7/2014, wurden gesetzliche Änderungen des Abgabenänderungsgesetzes 2014 (BGBl I 2014/13), des Budgetbegleitgesetzes 2014 (BGBl I 2014/40), die Änderung der Sachbezugswerteverordnung (BGBl II 2014/29) und der Pendlerverordnung (BGBl II 2014/154), sowie wesentliche Entscheidungen des BFG und höchstgerichtliche Entscheidungen in die LStR 2002 eingearbeitet. Die LStR 2002 idF des 2. Wartungserlasses 2014 sind bei Lohnsteuerprüfungen für vergangene Lohnzahlungszeiträume und auf offene Veranlagungsfälle anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen oder günstigere Regelungen in den Lohnsteuerrichtlinien Gültigkeit hatten. Eine geänderte Rechtsansicht stellt keinen Wiederaufnahmegrund gemäß § 303 BAO dar. Im Folgenden werden die wesentlichen Inhalte des Wartungserlasses dargestellt. Die Punkte 1. bis 8. behandeln schwerpunktmäßig Themen, die insbesondere (nicht ausschließlich!) für die Personalverrechnung relevant sind. Im Anschluss daran werden jene Aussagen dargestellt, die für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von Interesse sein könnten.

1. Steuerfreie Bezüge

1.1. Urlaubsersatzleistungen bei begünstigter Auslandstätigkeit (Rz 70h LStR)

Ersatzleistungen gemäß...

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