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SWK 17, 10. Juni 2014, Seite 798

Umsatzsteuerpflicht für die Übergabe einer Patientenkartei an den Ordinationsnachfolger?

Die Reichweite der Befreiung nach § 6 Abs. 1 Z 19 UStG

Reinhold Beiser

Das BFG bejaht im Erkenntnis vom , RV/2100756/2012, die Umsatzsteuerpflicht eines Entgelts für die Übergabe einer Patientenkartei an den Ordinationsnachfolger. Diese Auffassung entspricht nicht der Rechtslage.

1. Der Gesetzeswortlaut

„Die Umsätze aus Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Tätigkeit als Arzt, … durchgeführt werden“, sind nach § 6 Abs. 1 Z 19 UStG umsatzsteuerfrei. Der Vorsteuerausschluss nach § 12 Abs. 3 UStG bewirkt eine „unechte“ Befreiung.

2. Die Patientenkartei als körperlicher Gegenstand

Wird eine Patientenkartei als körperlicher Gegenstand geführt (z. B. beschriebene Blätter + Karteischrank), so liegt eine Lieferung vor: Leistungsgegenstand ist die Übergabe der Patientenkartei in die Verfügungsmacht des Ordinationsnachfolgers. Ebenso wie ein Buchkäufer den Gegenstand „Buch“ in seine Verfügungsmacht erhält, wird die Patientenkartei als körperlicher Gegenstand geliefert. Eine Einräumung von Urheberrechten (als eine sonstige Leistung) erfolgt nicht, obwohl die „gelieferten“ Informationen den Wert eines Buches und ebenso einer Patientenkartei bestimmen.

Im Fall einer Lieferung greift die Befreiung nach § 6 Abs. 1 Z 26 UStG.

3. Eine Weitergabe wichtiger Informationen als sonstige Leistung

Wird eine Pat...

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