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Besteuerung von Sportwetten im Internet verfassungswidrig?
Anknüpfung von Wettgebühren und Glücksspielabgaben an das Inland
Dem G 12/11 u. a., liegen Individualanträge i. S. d. Art. 140 Abs. 1 letzter Satz B-VG zugrunde. Mit dem Beschluss wurden die Anträge zurückgewiesen, weil die Voraussetzungen dieser Verfassungsbestimmung nicht vorlagen. Im Folgenden soll die Verfassungskonformität der präjudiziellen Gesetzesbestimmungen untersucht werden, soweit die Bedenken der Antragsteller aus der Begründung des Beschlusses ersichtlich sind.
1. Rechtslage
Nach § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG 1957 in der ab anzuwendenden Fassung der GSpG-Novelle 2008, BGBl. I Nr. 54/2010, unterliegen im Inland abgeschlossene Wetten, die nicht dem Glücksspielgesetz unterliegen, wenn zumindest einer der am Rechtsgeschäft mitwirkenden Personen Unternehmer i. S. d. § 2 Abs. 2 GSpG ist, einer Rechtsgebühr vom Wetteinsatz. Nach § 33 TP 17 abs. 2 GebG gilt eine Wette auch dann als im Inland abgeschlossen, wenn sie vom Inland in das Ausland vermittelt wird oder wenn die Teilnahme an dem Rechtsgeschäft Wette vom Inland aus erfolgt.
Die Wettgebühr ist gemäß § 33 TP 17 Abs. 3 GebG ohne amtliche Bemessung unmittelbar, und zwar bis zum 20. des dem Entstehen der Gebührenschuld folgenden Kalendermonats, zu entrichten. Bis zu diesem Zeitpunkt ist eine Abrechnung dem F...