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SWK 27, 22. September 2015, Seite 1230

Gruppenbezogene Betrachtung auch nach Beendigung der Unternehmensgruppe?

Übergang des Verlustvortrags anhand von Praxisfällen

Gunter Mayr

Der Übergang des Verlustvortrags zählt zu den spannendsten Fragen bei Umgründungen. Bezieht man sodann die Gruppenbesteuerung noch mit ein, gilt es zudem, das Zusammenwirken des UmgrStG mit der Gruppenbesteuerung zu untersuchen. Die Finanzverwaltung vertritt dabei eine „gruppenbezogene Betrachtung“. Beim 1. Kremser Umgründungsforum 2015 trat aber die Frage auf, ob die gruppenbezogene Betrachtung über das Bestehen der Gruppe hinauswirkt, wenn die Gruppe zuvor beendet wurde. Der 90. Geburtstag des Linde Verlags, zu dem auch ich herzlich gratulieren darf, erscheint als passender Anlass, diese Frage zu beleuchten. Überdies bedanke ich mich beim Linde Verlag für unsere ausgezeichnete Zusammenarbeit, wünsche weiterhin viel Erfolg und noch viele runde Geburtstage!

1. Ausgangslage: gruppenbezogene Betrachtung

1.1. Verlustvortrag nach UmgrStG

§ 4 UmgrStG ist die für Umgründungen zentrale Bestimmung für den Übergang des Verlustvortrags und kennt den Grundsatz des objektbezogenen Verlustvortragsübergangs. Danach geht der Verlustvortrag nur dann auf die übernehmende Körperschaft über (bzw bleibt dieser erhalten), wenn das verlusterzeugende Vermögen zum Verschmelzungsstichtag noch vorhanden ist. Bei betriebsführenden Gese...

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