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Verschmelzung und Umwandlung in der Unternehmensgruppe
Verschmelzung des Gruppenträgers auf Dritte und Umwandlung von Gruppenmitgliedern
Für die Beratungspraxis stellt sich im Zusammenhang mit Umgründungsvorgängen bei Gruppenkörperschaften regelmäßig die Frage nach den damit verbundenen Folgen für den (Fort-)Bestand der Unternehmensgruppe. In der jüngeren Vergangenheit hat der VwGH erkannt, dass die Upstream-Verschmelzung des Gruppenträgers auf eine gruppenfremde Gesellschaft zum „Ausscheiden“ desselben aus der Unternehmensgruppe führt und damit die Beendigung der Unternehmensgruppe zur Folge hat. Der Beitrag nimmt eine kritische Würdigung der ergangenen VwGH-Rechtsprechung vor und liefert einen Ausblick auf damit verbundene mögliche Rechtsfolgen für weitere Umgründungen in der Unternehmensgruppe.
1. Allgemeines
Seit der Einführung der Gruppenbesteuerung im Jahr 2005 ist fraglich, welche Auswirkungen die Verschmelzung des Gruppenträgers im Rahmen eines Upstream-Mergers mit einer gruppenfremden Gesellschaft hat. Insbesondere ist fraglich, ob eine Upstream-Verschmelzung eines Gruppenträgers auf eine gruppenfremde Körperschaft zur Beendigung der Unternehmensgruppe führt oder ob die Gruppenträgereigenschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 19 Abs 1 BAO auf die aufnehmende Körperschaft übergeht.
Die Finanzverwaltung vertrat den...