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SWK 27, 22. September 2015, Seite 1217

Wie pädagogisch muss es sein? – Wie pädagogisch darf es sein?

Streitfragen zur Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten

Edeltraud Lachmayer

In der Geschichte der SWK sind viele Jahrzehnte hindurch zur Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten regelmäßig Artikel und Judikaturbesprechungen erschienen. Das Thema hat bis heute nichts an Aktualität eingebüßt; dies ist auch der Neuregelung durch die Steuerreform 2009 zu verdanken, die einige Zweifelsfragen aufgeworfen hat. Seit dem Jahr 2009 sind Kinderbetreuungskosten gemäß § 34 Abs 9 EStG als außergewöhnliche Belastung unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig. Der UFS und nunmehr das BFG haben sich in mehreren Entscheidungen bereits mit einzelnen Aspekten dieser Regelung beschäftigt. Höchstgerichtliche Judikatur gibt es bisher nur hinsichtlich der Frage der Nichtabsetzbarkeit von reinem Schulgeld, der Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der Absetzbarkeit auf Kinder bis zehn Jahre sowie der Verfassungsmäßigkeit des Erfordernisses einer fachlichen Qualifikation der betreuenden Person. In diesem Beitrag sollen zwei strittige Punkte herausgegriffen und näher analysiert werden: einerseits die Voraussetzung der pädagogischen Qualifizierung für das Betreuungspersonal außerhalb institutioneller Kinderbetreuungseinrichtungen und andererseits die Frage, welchen Umfang „Kinderbetreuung“ hat.

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