Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Der VwGH zur (In-)Transparenz von liechtensteinischen Stiftungen
Auswirkungen für die Praxis
Der VwGH hat sich mittlerweile in drei Erkenntnissen mit liechtensteinischen Stiftungen beschäftigt. Darin hat er grundsätzliche Aussagen zur steuerrechtlichen Behandlung dieser Stiftungen nach dem österreichischen Abgabenrecht getätigt, die erheblich von den bisher publizierten Rechtsansichten der Vertreter der Finanzbehörde abweichen. Ferner widersprechen die Aussagen des VwGH prima vista auch Rz 21 StiftR 2009, laut der die Finanzverwaltung einen Typenvergleich der liechtensteinischen Stiftung mit einer österreichischen Privatstiftung als Voraussetzung der Anerkennung als Steuerrechtsträger fordert und überdies die Vermutung der grundsätzlichen Transparenz von ausländischen „vermögensverwaltenden Stiftungen“ aufstellt. Welche Schlüsse sich für die Praxis aus den Aussagen des VwGH ergeben, gilt es in der Folge darzustellen.
1. Die Aussagen des VwGH
Im Judikat vom , 2011/13/0003, werden vom VwGH folgende relevante Aussagen getätigt:
Die steuerrechtliche Frage, wem Einkommen bzw Einkünfte zuzurechnen sind, ist in erster Linie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden. Entscheidend ist, ob das Zurechnungssubjekt über die Einkunftsquelle verfügt, also wirtschaftlich über diese disponieren und...