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Seite 1 der Umsatzsteuererklärung
U1
Name und Adresse
Anzugeben ist der genaue Name bzw die Bezeichnung des Unternehmens sowie die Adresse des Betriebs. Ein Unternehmen, das an mehreren Standorten umsatzsteuerliche Betriebsstätten unterhält, ist insgesamt als ein Unternehmen anzusehen. Sämtliche Standortadressen gelten als Adressen des Unternehmers (siehe Rz 1507 UStR).
U2
Organgesellschaften
In dieser Spalte ist anzukreuzen, ob zum Unternehmen auch Organgesellschaften gehören. Liegt eine Organschaft vor, so ist die Anzahl der Organgesellschaften einzutragen.
Eine Organschaft liegt vor, wenn eine juristische Person (Organgesellschaft) dem Willen eines Unternehmers (Organträger) derart untergeordnet ist, dass sie keinen eigenen Willen hat. Dies ist der Fall, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell (Beteiligung 50 %), wirtschaftlich (betriebswirtschaftlich sinnvolle Ergänzung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens) und organisatorisch (insbesondere bei personeller Verflechtung) in sein Unternehmen eingegliedert ist. Die Tätigkeit der Organgesellschaft wird nicht selbständig ausgeübt, sondern gilt als Teil des Unternehmens des Organträgers. Umsätze zwischen Organ und Organträger sind nicht steuerbare Innenum...