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SWK 2, 10. Jänner 2013, Seite 59

Immobilienertragsteuer und betriebliche Gewinnermittlung

Eine einzige Grundstücksveräußerung kann einer Mehrzahl von privaten und betrieblichen Gewinnermittlungsregeln unterliegen

Christian Huber

Die Schwierigkeit der Immobilienertragsteuer (Immo-ESt) im betrieblichen Bereich besteht in der Verstreutheit der Sonderregeln und der Verweistechnik. Es ist schwer, das System der betrieblichen Grundstücksbesteuerung zu erkennen. Daher wird eine Systematik versucht.

1. Grundlegendes

Für die Anwendung der neuen Immo-ESt unterscheidet das Gesetz zwei Gruppen von Grundstücken:

  • nach Inkrafttreten des Gesetzes () entgeltlich angeschaffte Grundstücke und bei Inkrafttreten des Gesetzes voll steuerverfangene Grundstücke sowie

  • bei Inkrafttreten des Gesetzes () nicht oder zumindest teilweise nicht steuerverfangene Grundstücke

Für die erste Gruppe ist der Veräußerungsgewinn immer in tatsächlicher Höhe nach dem neuen Immo-ESt-System zu ermitteln (Dauerrecht – vgl. nachfolgend Punkt 2.).

Für die zweite Gruppe kann der Veräußerungsgewinn (primär) pauschal oder (subsidiär) in tatsächlicher Höhe ermittelt werden. Die pauschale Gewinnermittlung ist ihrem Wesen nach Übergangsrecht (vgl. nachfolgend Punkt 3.).

2. Tatsächliche Gewinnermittlung für nach entgeltlich angeschaffte oder zum voll steuer...

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